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leihmutter:rechtliche_bestimmungen

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Rechtliche Bestimmungen zur Leihmutterschaft

Leihmutterschaft ist fast überall1)auf der Welt verboten.

Wie ist es in Deutschland?

Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

1)
Ausnahmen: Ukraine, Mexico, Georgien und ein paar Staaten in der USA.
leihmutter/rechtliche_bestimmungen.1744014050.txt.gz · Zuletzt geändert: von Svenja Rösser