leihmutter:rechtliche_bestimmungen
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Rechtliche Bestimmungen zur Leihmutterschaft
Leihmutterschaft ist fast überall auf der Welt verboten.
Ausnahmen: Ukraine, Mexico, Georgien und ein paar Staaten in der USA.
Wie ist es in Deutschland?
Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
— Svenja Rösser 2025/04/07 09:51
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