leihmutter:rechtliche_bestimmungen
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Rechtliche Bestimmungen zur Leihmutterschaft
Leihmutterschaft ist fast überall auf der Welt verboten.
Ausnahmen: Ukraine, Mexico und ein paar Staaten in der USA.
Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
leihmutter/rechtliche_bestimmungen.1743412009.txt.gz · Zuletzt geändert: von Svenja Rösser
