Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


leihmutter:rechtliche_bestimmungen

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Rechtliche Bestimmungen zur Leihmutterschaft|

Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

leihmutter/rechtliche_bestimmungen.1743411760.txt.gz · Zuletzt geändert: von Svenja Rösser