Inhaltsverzeichnis
Adoptions Arten
Fremdadoption
Hierbei adoptieren Eltern ein ihnen zuvor unbekanntes Kind. In der Regel erlöschen dabei alle rechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie, und die Adoptiveltern übernehmen vollständig die Elternrechte und -pflichten.
Stiefkindadoption
Bei dieser Form adoptiert eine Person das leibliche Kind ihres Ehe- oder Lebenspartners. Dies stärkt die rechtliche Bindung innerhalb der neuen Familienkonstellation.
Verwandtenadoption
Hierbei wird ein Kind von nahen Verwandten, wie Großeltern oder Geschwistern, adoptiert. Dies kann in Situationen erfolgen, in denen die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, das Kind zu betreuen.
Sukzessivadoption
Diese Form ermöglicht es, dass ein Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares zunächst ein Kind adoptiert und der andere Partner später ebenfalls die Adoption vollzieht, sodass beide rechtliche Eltern werden.
Pflegekindadoption
In einigen Fällen können Pflegeeltern ihr Pflegekind adoptieren, wodurch das Pflegeverhältnis in ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis übergeht.
Jede dieser Adoptionsformen hat spezifische Voraussetzungen, die im individuellen Fall geprüft werden müssen.
Genauere Informationen finden Sie unter Familienportal.de
Zur allgemeinen Seite der Adoption geht es hier: adoption
— Romy Wicha 2025/04/07 10:02
