Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


leihmutter:rechtliche_bestimmungen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
leihmutter:rechtliche_bestimmungen [2025/04/07 10:24] Svenja Rösserleihmutter:rechtliche_bestimmungen [2025/04/07 11:01] (aktuell) Svenja Rösser
Zeile 5: Zeile 5:
  
 ===== Wie ist es in Deutschland? ===== ===== Wie ist es in Deutschland? =====
-Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.+Nach deutschem Recht ist die Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. 
 + 
 +===== Wie ist der Ablauf dieser Leihmutterschaft in Ländern, in denen dies möglich ist? ===== 
 +Der [[leihmutter:ablauf_leihmutterschaft|Ablauf]] wird meist von der Agentur geregelt. 
  
  --- //[[svenja@roesser.eu|Svenja Rösser]] 2025/04/07 10:23//  --- //[[svenja@roesser.eu|Svenja Rösser]] 2025/04/07 10:23//
leihmutter/rechtliche_bestimmungen.1744014247.txt.gz · Zuletzt geändert: von Svenja Rösser