leihmutter:rechtliche_bestimmungen
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| - | **Rechtliche Bestimmungen zur Leihmutterschaft** | + | ====== |
| - | Leihmutterschaft ist fast überall auf der Welt verboten.\\ | ||
| - | **Ausnahmen**: | ||
| - | **Wie ist es in Deutschland? | + | [[leihmutter: |
| - | Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. | + | |
| - | {{:leihmutter:pasted: | + | ===== Wie ist es in Deutschland? |
| + | Nach deutschem Recht ist die Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. | ||
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| + | ===== Wie ist der Ablauf dieser Leihmutterschaft in Ländern, in denen dies möglich ist? ===== | ||
| + | Der [[leihmutter:ablauf_leihmutterschaft|Ablauf]] wird meist von der Agentur geregelt. | ||
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leihmutter/rechtliche_bestimmungen.1743412411.txt.gz · Zuletzt geändert: von Svenja Rösser
