Leihmutterschaft ist fast überall1)auf der Welt verboten.
Nach deutschem Recht ist die Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der Ablauf wird meist von der Agentur geregelt.
— Svenja Rösser 2025/04/07 10:23